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IndustriALL suspendiert globale Vereinbarung mit Volkswagen

28 January, 2019Da sich der deutsche Autobauer konsequent weigert, seinen Beschäftigten in Chattanooga, Tennessee, USA, die gleichen Rechte zu gewähren wie jenen im Rest der Welt, hat IndusriALL Global Union seine langjährige globale Rahmenvereinbarung mit Volkswagen suspendiert.

Auf der Tagung des Exekutivausschusses von IndustriALL Global Union letzten Dezember wurde einstimmig beschlossen, die globale Rahmenvereinbarung, die sogenannte „Erklärung zu den sozialen Rechten und den industriellen Beziehungen bei Volkswagen“ zum Schutz der Arbeitnehmerrechte, zu suspendieren, sollte der deutsche Automobilriese sich auch weiterhin weigern, den Beschäftigten im Werk in Chattanooga den Beitritt zu einer Gewerkschaft zu verweigern.

„Wir bedauern das Verhalten von Volkswagen, und solange der Konzern sich weigert, seine im Jahr 2002 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber IndustriALL einzuhalten, sehen wir keine andere Alternative als die sofortige Aussetzung der Vereinbarung. Gleichzeitig ziehen wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsgewerkschaften weitere Aktionen in Betracht“, sagt der IndustriALL-Vorsitzende, Valter Sanchez.

Im Dezember 2015 hatten die Facharbeiterinnen und Facharbeiter im VW-Werk in Chattanooga dafür gestimmt, sich der US-amerikanischen Gewerkschaft UAW anzuschließen. Volkswagen hat dieses demokratische Wahlergebnis nicht nur nicht anerkannt, sondern kämpft aktiv vor Gericht dagegen an, um so den Beitritt der Beschäftigten zu einer Gewerkschaft zu verhindern.

Um die  Beschäftigten daran zu hindern, ihr grundlegendes Recht auf Vereinigungsfreiheit auszuüben, legte Volkswagen im August 2016 Berufung gegen das Urteil der Bundesbehörde für Arbeitsbeziehungen (National Labor Relations Board, NLRB) ein, das zugunsten der UAW entschieden hatte.

In einem Brief an IndustriALL vom 15. Januar diesen Jahres erklärt der Konzern, dass er die endgültige Entscheidung des NLRB akzeptieren werde, nimmt aber keinen Bezug auf die Forderung von IndustriALL, seine Berufung gegen das Urteil zugunsten der UAW zurückzuziehen.

„Wir haben an anderen Standorten gute Beziehungen zu Volkswagen, und die Aussetzung der GRV ist bedauerlich. Aber die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sind für uns von zentraler Bedeutung“ so Sanchez.

„Die Abstimmung der Facharbeiterinnen und Facharbeiter im Werk von Chattanooga steht im Einklang mit dem ILO-Übereinkommen Nr. 87 ebenso wie mit dem US-Recht, daher muss VW das Recht der Beschäftigten, sich ihre Gewerkschaft frei auszuwählen, respektieren.“

Auf einer Tagung des Volkswagen-Weltbetriebsrats im Dezember 2018 erklärten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre volle Solidarität mit den VW-Beschäftigten in Chattanooga und verteidigten deren legitimes Recht, der UAW beizutreten.