Jump to main content
IndustriALL logotype
Article placeholder image

Text Globale Vereinbarung ICEM - Freudenberg

26 August, 2005

Zwischen

der Unternehmensleitung der Freudenberg-Unternehmensgruppe, für alle Unternehmen der Gruppe, für die sie die unternehmerische Führung wahrnimmt ("Freudenberg-Gruppe"),

und der

Internationalen Föderation von Chemie-, Energie-, Bergbau- und Fabrikarbeitergewerkschaften ("ICEM")

sowie der

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie ("IG BCE")

wird eine weltweit gültige Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Freudenberg-Gruppe einerseits und ICEM und IG BCE andererseits getroffen.


PRÄAMBEL

Ziel der Vereinbarung ist es, auf der Grundlage langfristig wirtschaftlichen Erfolges in allen Unternehmen der Freudenberg-Gruppe

  • Zusammenarbeit und soziale Verantwortung zu fördern,
  • den sozialen Dialog sowie gegenseitige Informationen und gemeinsame Beratungen zu stärken und
  • erforderliche und gebotene Standards zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit einzuhalten und weiterzuentwickeln.

Diese Vereinbarung soll eine offene Informationsebene schaffen zwischen der Unternehmensleitung der Freudenberg-Gruppe einerseits und der ICEM und ihren Mitgliedsorganisationen andererseits als wichtige Grundlage für die Entwicklung guter Sozialbeziehungen im Unternehmen.

Diese Vereinbarung fußt auf der sozialen Verpflichtung der Freudenberg-Gruppe gegenüber all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.


Wirtschaftlicher Erfolg, sozialer Fortschritt, ethische Grundprinzipien

Die vertragsschließenden Parteien stimmen darin überein, dass sie gemeinsam auf der Basis einer am langfristig wirtschaftlichen Erfolg der Freudenberg-Gruppe orientierten Zusammenarbeit die Sicherung von Arbeitsplätzen und soziale Gerechtigkeit verfolgen möchten. Sie setzen sich trotz teilweise unterschiedlicher Interessen zum Ziel, durch geeignete Dialoge beiderseitig tragfähige Lösungen, auch bei Konflikten, zu finden.

Zur langfristigen Sicherung des wirtschaftlichen Erfolgs der Freudenberg-Gruppe und Einlösung ihrer sozialen Verpflichtung gegenüber ihren Mitarbeitern, sind eine erfolgreiche Entwicklung aller Unternehmensfunktionen und Geschäftsgruppen sowie ein gesundes Wachstum notwendig.

Vertrauen und Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung, Mitarbeitern und deren Vertretungen, Innovation und Flexibilität der Arbeitsorganisation schaffen die Grundlage für den zukünftigen Erfolg der Beschäftigten und der Freudenberg-Gruppe.

Die Freudenberg-Gruppe verurteilt die Beteiligung an unethischen oder ungesetzlichen Geschäften. Es werden grundsätzlich keine Waffen oder waffenähnliches Kriegsmaterial hergestellt.


Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern:
Mindeststandards

Der Umgang zwischen den Mitarbeitern und der Unternehmensleitung der Freudenberg-Gruppe ist von gegenseitiger Achtung, Verständnis und Vertrauen geprägt. Beide Vertragspartner bekräftigen ihre Unterstützung der Menschenrechte in der Gesellschaft und am Arbeitsplatz. Die bestehenden internationalen Vereinbarungen der ILO, die dazu Mindeststandards vorschreiben, sind Richtschnur für die Freudenberg-Gruppe. Dies umfasst insbesondere die folgenden Übereinkommen hinsichtlich des Verbots

  • von Zwangsarbeit gemäß den Definitionen der ILO-Konventionen 29 + 105,
  • von Kinderarbeit gemäß den Definitionen der ILO-Konvention 138,

sowie des Gebots von

  •  Chancengleichheit und Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis, gemäß ILO-Konventionen 100 und 111,
  • der Wahrung der Koalitionsfreiheit und der Respektierung der grundlegenden Gewerkschaftsrechte gemäß den ILO-Konventionen 87 und 98.

Rolle der Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaftsrechte

Das Recht der Beschäftigten, in der Freudenberg-Gruppe frei Gewerkschaften ihrer Wahl beizutreten, Arbeitnehmervertretungen zu wählen und in Tarifverhandlungen gemeinsame Interessen zu vertreten, wird anerkannt.

Es ist Teil der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Unternehmensleitung der Freudenberg-Gruppe und den Mitarbeitern, dass dort wo Beschäftigte sich gewerkschaftlich organisieren wollen und Gewerkschaften ihre Anerkennung beantragen, im Dialog miteinander Wege zur Entwicklung guter Beziehungen gesucht werden. Dies schließt jede Form der Ungleichbehandlung, der Diskriminierung oder der Sanktionierung gewerkschaftlicher Organisierung aus. Grundlage hierfür sind die in der ILO-Konvention 135 festgelegten Verbote der Benachteiligung von betrieblichen oder gewerkschaftlichen Arbeitnehmervertretern.

Ökologischer Fortschritt, Arbeits- und Umweltschutz

Nachhaltiger Schutz der Umwelt und natürlichen Ressourcen ist ein in den Leitsätzen für die Freudenberg-Gruppe verankertes Ziel. Die Freudenberg-Gruppe und ihre Anteilseigner sind gemeinsam dem Schutz der Umwelt verpflichtet. Sie wollen in allen Staaten, Ländern und Gemeinden, in denen sie tätig sind, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und als verantwortungsbewusste Nachbarn anerkannt sein. Sie wenden äußerste Sorgfalt dafür auf, um Sicherheit am Arbeitsplatz und die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten.


Flexibilität, neue Formen der Arbeitsorganisation

Die Unternehmensleitung der Freudenberg-Gruppe einerseits und ICEM und IG BCE andererseits stimmen darin überein, dass der für die Sicherung von Arbeitsplätzen notwendige langfristige und nachhaltige wirtschaftliche Erfolg der Freudenberg-Gruppe wesentlich davon abhängt, dass die einzelnen Geschäftsgruppen international wettbewerbsfähig sind und sich auf dem Weltmarkt behaupten und durchsetzen können. Alle Bemühungen müssen auf lokaler/nationaler Ebene unternommen werden, um den Konsens über die Einführung flexibler, effektiver und kundenorientierter Formen der Arbeitsorganisation zu erreichen. Im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung sind die Interessen der Beschäftigten unter Wahrung lokaler Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen.


Schlußbestimmungen

Um sich gegenseitig über die Umsetzung dieser Vereinbarung und damit zusammenhängender Fragen zu informieren und Erfahrungen auszutauschen, findet jährlich ein Treffen statt, an dem seitens Freudenberg das für Personal zuständige Mitglied der Unternehmensleitung sowie der Leiter der Konzernfunktion Recht und von Seiten ICEM ein Vertreter des Sekretariats sowie von der IG BCE der Leiter der Abteilung Internationale Beziehungen teilnehmen werden. Dabei findet auch eine Überprüfung der getroffenen Vereinbarung statt. Gute Beispiele für die Entwicklung der sozialen Beziehungen, der Verbesserung des Umwelt- und Arbeitsschutzes und andere besonders förderwürdige Themen können Gegenstand dieses Dialogs sein, um sie ggf. auch für die Zusammenarbeit auf anderen Unternehmensebenen nutzbar zu machen.

Beide Seiten verpflichten sich, im Falle von Konflikten oder Verstößen gegen diese Vereinbarung direkt und unverzüglich in Kontakt zu treten, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

ICEM wird ihre Mitgliedsorganisationen über die getroffene Vereinbarung unterrichten. Die Unternehmensleitung der Freudenberg-Gruppe wird entsprechend die Geschäftsleitungen der Geschäftsgruppen über diese Vereinbarung informieren.